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Förderung im Rahmen des Programmes “ Innovationskompetenz mittelständiger Unternehmen”
- Kooperationskompetenz, Einstiegsprojekte, Personalaustausch
- Förderprogramme für den Aufbau und die Zertifizierung von Qualitätsmanagmentsystemen (gilt nur für die neuen Bundesländer)
7% MWSt für die Erhaltung von Kulturdenkmälern!
Aufruf von Vereinen und Initiativen, die sich im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements für die Bewahrung kulturhistorischer Denkmale in Deutschland einsetzen.

Die Unterzeichner dieser Erklärung wenden sich an Bundestag und Bundesfinanzministerium mit folgender Forderung:

1. Instandsetzungsarbeiten an erhaltenswerten Altbauten in die Liste der ,,privilegierten Güter", Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.Mai 1977 zur Ermässigung des Mehrwertsteuersatzes aufzunehmen.
2. Arbeiten an historisch wertvollen Bauten, denkmalgeschützten Gebäuden, Gärten, Parks und Kulturlandschaften sowie anderen Kulturdenkmälern in die Liste der ,,privilegierten Güter", Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.Mai 1977 zur Ermässigung des Mehrwertsteuersatzes aufzunehmen.
- dabei wird durch 1. und 2. eine Senkung des Mehrwert-Steuersatzes auf nationaler Ebene ermöglicht (in Deutschland auf 7%), - und
3. dann auf nationaler Ebene und durch Anträge an die EU dafür zu sorgen, dass der Mehrwertsteuersatz für Restaurierungsarbeiten an Altbauten sowie Arbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden etc. tatsächlich auf 7% ermässigt wird.
Worum geht es?
In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Zeit eine Mehrwertsteuer (MWSt) in Höhe von 16% auf alle Bauarbeiten, also auch auf die Renovierung und Instandsetzung von Baudenkmalen, historisch wertvollen Bauwerken und ihrer Ausstattung erhoben.
Trotz unterschiedlicher Höhe der MWSt in den Staaten der EU ist die MWSt eine von der EU geregelte indirekte Steuer. Eine Änderung in der Liste der sogenannten "privilegierten Güter", die mit einem ermässigten Satz (in Deutschland 7%) belegt werden, muss von allen EU-Staaten im Ministerrat einstimmig beschlossen werden, um von der EU als geltendes Recht anerkannt zu werden.
Mit der Richtlinie 1999/85/EG des Rates vom 22.Oktober 1999 hat der Rat der EU ermöglicht, die Mitgliedstaaten zu ermächtigen, für einen Zeitraum von höchstens drei Jahren zwischen dem 01. Januar 2000 und dem 31. Dezember 2002 versuchsweise einen ermässigten Mehrwertsteuersatz auf maximal zwei der im neugeschaffenen Anhang K der letztgenannten Richtlinie aufgeführten Kategorien von Dienstleistungen anzuwenden. Anhang K nennt unter anderem die ,,Renovierung und Reparatur von Privatwohnungen, mit Ausnahme von Materialien, die einen bedeutenden Teil des Wertes der Dienstleistung ausmachen". Die Arbeiten an zahlreichen unter Denkmalschutz stehenden Bauten, z.B. an Kirchengebäuden und in öffentlicher Hand befindlichen Gebäuden, werden damit nicht erfasst. 9 Mitgliedsstaaten haben entsprechende Anträge gestellt, die zwischenzeitlich genehmigt wurden.
Auf diese Regelung hebt die Empfehlung des Deutschen Nationalkomitees für den Denkmalschutz vom 19. November 2001 zur Ermäßigung des Mehrwertsteuersatzes bei denkmalpflegerischen Maßnahmen ab. Übersehen wurde dabei jedoch, dass es sich um einen Versuch handeln sollte, der insofern Ende 2002 abgeschlossen ist. Angesichts der nur noch kurzen Geltungsdauer der Richtlinie den Anhang K zu ändern und seitens Deutschlands einen entsprechenden Antrag zu stellen, wäre selbst unter Ausserachtlassung der längst abgelaufenen Fristen nur eine Farce und geht am Ziel vorbei: Es besteht nämlich die Möglichkeit, eine derartige Regelung dauerhaft zu etablieren.
In den Jahren 2002 und 2003 wird der Anhang H der Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.Mai 1977, der mit der Liste der ,,privilegierten Güter" die Möglichkeit einer dauerhaften Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf bestimmte Waren und Dienstleistungen ermöglicht, noch einmal überprüft und endgültig entschieden.
Das wird auf absehbare Zeit die letzte Chance sein, für Restaurierungsarbeiten an erhaltenswerten Gebäuden und Kulturdenkmalen einen ermässigten MWSt -Satz durchzusetzen. Der Beratungsprozess innerhalb der EU begann bereits im Oktober 2001!
Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes ist aus mehreren Gründen überaus gerechtfertigt:
1. Arbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung von Altbauten haben einen extrem hohen Anteil an direkten Lohnkosten.
Deren Besteuerung mit dem normalen MWSt.-Satz ist unangemessen. Die Erhebung der Umsatzsteuer als Mehrwertsteuer wurde eingeführt, um stark arbeitsteilig organisierte Prozesse vom Steuersatz wenig arbeitsteiligen gleichzustellen. Der gegenüber dem früheren Besteuerungsverfahren sehr viel höhere Steuersatz der Mehrwertsteuer ist einer mehrstufigen Wertschöpfungskette angepasst. Arbeitsintensive Dienstleistungen haben sich dadurch drastisch verteuert. Daher wurde mit dem neuen Verfahren für eine Reihe von Dienstleistungen und Waren der ermässigte Mehrwertsteuersatz eingeführt. Reparaturen an Altbauten wurden jedoch dabei ungerechtfertigt nicht berücksichtigt. Während im normalen Baugewerbe mittlerweile ein Anteil von direkten Lohnkosten ca. 30% bei 70% Materialkosten die Regel ist, ist das Verhältnis bei Altbauten umgekehrt. In Bereichen, wo historische Handwerkstechniken zum Einsatz kommen, wie dem Lehmbau oder Farbrestaurierungen, sind sogar ausweislich verschiedener amtlicher Untersuchungen Lohnkostenanteile von über 90% möglich. Altbaurenovierungen gehören daher zu den typischen arbeitsintensiven Dienstleistungen, für die die Aufnahme in den Anhang H angemessen ist.
2. Die Mehrwertsteuer ist eine Konsumsteuer. Denkmalschutz dient dem Gemeinwohl, er ist kein Konsum.
Die Erhaltung von Altbauten und Kulturdenkmalen wird zur Zeit steuerlich dem Konsum von normalen Konsumgütern gleichgestellt, während Bücher, Konzerte und Sportveranstaltungen (!) steuerlich privilegiert sind. Dies verkennt völlig die Verpflichtung zur Erhaltung des kulturellen Erbes, die jedem Denkmalbesitzer als Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang auferlegt ist. Daher erscheint es überfällig, den Aufwand für die Erhaltung von Denkmälern steuerlich anderen kulturellen Belangen, die bereits Aufnahme in den Anhang H gefunden haben, gleichzustellen und endlich als diesen gleichwertig anzuerkennen. Durch die Verpflichtung zur denkmalgerechten, originalgetreuen Erhaltung ist dem Handwerker und dem Denkmalbesitzer die Anwendung weniger arbeitsintensiver Techniken verwehrt. Der Denkmalbesitzer befindet sich insofern in einer besonderen Zwangslage, in der er vom Staat noch zusätzlich mit einer hohen Steuer belegt wird. Die Aufnahme als dauerhafte Regelung in den Anhang H ist somit überaus gerechtfertigt.
3. Der Zustand der Baudenkmäler in Deutschland muss endlich besser werden.
Noch immer sind zahlreiche Baudenkmale, besonders in den neuen Bundesländern, akut vom Verfall und Totalverlust bedroht (Bauschadensbericht 1996). Abgesehen von ihrer kulturhistorischen Bedeutung haben diese Denkmale einen wichtigen Stellenwert für die Erhaltung regionaler Identitäten, die von der EU besonders gefördert werden. Das Deutsche Zentrum für Handwerk und Denkmalschutz ZHD schätzt 1997 einen kurzfristigen Instandsetzungsbedarf für alle deutschen Fachwerkhäuser von 12,5 Mrd Euro. In den Niederlanden wird der landesweite Rückstand auf ca. 1,7 Mrd Euro geschätzt. Rechnet man diese Werte auf Deutschland hoch, ergibt sich als grobe Schätzung ein sofort realisierbares Auftragsvolumen von mindestens 20 Mrd. Euro. Das längerfristige Volumen läge noch wesentlich höher.
4. Altbauerneuerung ist als Bauen im Bestand ressourcenschonend und besonders förderungswürdig.
Der Bauschadensbericht 1996 stellt bereits fest, "dass die Bedeutung der Bestandspflege nicht immer hinreichend erkannt wird." Mittlerweile hat sich in den neuen Bundesländern die Bautätigkeit fast vollständig auf den Bestand zurückgezogen. Hohe Lohnkosten mindern hier die Wirtschaftlichkeit der Erhaltung entscheidend. Eine Ermässigung der MWSt. könnte in vielen Fällen den Ausschlag geben, unter hohem Einsatz von Arbeitskräften zu sanieren statt industriell mit wenigen Arbeitskräften neu zu bauen. Somit würden mehrere politische Ziele zugleich erreicht.
5. Öffentliche Mittel zu ihrer Erhaltung und Instandsetzung werden immer knapper.
Die finanzielle Last des Kulturerbes in Deutschland wird .. zum grossen Teil vom jeweiligen Eigentümer selbst getragen." (Bauschadensbericht 1996, S. 28). Die staatlichen Förderung an den ca. 2 Mio Baudenkmälern in Deutschland ist gering, bei den wenigen geförderten Objekten beträgt sie im Schnitt etwa 23% der Investitionssumme. Davon holt sich der Fiskus nur über die MWSt. den grössten Teil schon wieder zurück. Oft übersteigt die MWSt. sogar die staatlichen Zuschüsse. Zuschüsse unterliegen darüber hinaus Zwängen der aktuellen Haushaltslage, so dass sie als Instrument zur Behebung struktureller Defizite nicht ausreichen. So vermochten die öffentlichen Zuschüsse in Höhe von etwa 290 Mio Euro im Jahre 1992 zwar private Investitionen in Höhe von 1,3 Mrd. Euro auszulösen. Angesichts eines Reparaturstaus von ca. 20 Mrd Euro wird jedoch die Zielvorgabe des Bauschadensberichtes 1996, besonders bei Baudenkmälern endlich eine systematische Instandhaltungsplanung einzuführen, nicht erreicht, da der Reparaturstau eine solche Planung im Ansatz verhindert. Steuermässigungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, gäben als verlässliche Grösse allen Denkmal- und Altbaubesitzern die Planungssicherheit, die derzeit fehlt.
6. Die bisherige steuerlich Förderung des Denkmalschutzes erfolgt im privaten Sektor ungleichgewichtig und sozial unausgewogen.
Private Eigentümer von Denkmalen können zwar durch Abschreibung und Geltendmachung von Sonderausgaben ihre Steuerlast verringern. Viele private Denkmalbesitzer, insbesondere im ländlichen Raum, verfügen jedoch gar nicht über Einkommen in einer Höhe, die auf diesem Wege eine nennenswerte Förderung bewirken könnten. Sie müssen die Aufwendungen zur Erhaltung ihrer Kulturdenkmäler aus einem kaum besteuerten Einkommen bestreiten. Die bisherigen Fördermodelle führen hier zu einer sehr ungleichgewichtigen Förderung. Die Ermässigung der MWSt käme allen zugute und damit in viel stärkerem Masse denjenigen, die Hilfe wirklich benötigen.
7. Für öffentliche Eigentümer, wie Kirchen, Kommunen, Stiftungen oder Vereine, die keine Einkommensteuer zahlen, bestehen Möglichkeiten zur Förderung über Steuerersparnisse überhaupt nicht.
Eine Gleichbehandlung durch einen abgesenkten, d.h. "privilegierten" Steuersatz, könnte diese Benachteiligung aufheben bzw. mildern.
8. Die Bauwirtschaft muss dringend und nachhaltig belebt werden.
Nach Feststellungen des deutschen Handwerks gibt es z.Z. ca. 77.500 direkte und 46.500 indirekte Arbeitsplätze, die sich der Erhaltung von Baudenkmalen widmen. Dabei (siehe auch 5.) liegt das Verhältnis der durch Förderung ausgelösten Investition zur Förderhöhe in der Denkmalpflege mit ca. 5:1 sehr hoch. Sehr hoch ist ebenfalls – auf Grund der arbeitsintensiven Techniken – die spezifische Zahl der für jeden Euro geschaffenen Arbeitsplätze. Eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes würde nicht nur die Wirtschaft beleben und das regionale Handwerk fördern, sondern wäre das zur Zeit wohl effektivste und für den Staat günstigste Mittel zur Belebung der Bauwirtschaft überhaupt.
9. Eine Senkung der Kosten für arbeitsintensive Gewerke wäre eine effektive Methode zu Verringerung der Schwarzarbeit.
Im Renovierungssektor, auch im Bereich des Denkmalschutzes, werden insbesondere bei Privatbesitz viele Baumassnahmen in Eigenleistung erbracht, wobei die Schwelle zur Schwarzarbeit bisweilen überschritten wird. Die Befürchtung, mit öffentlichen Mitteln Schwarzarbeit zu fördern, hat bei der Dorferneuerung sogar dazu geführt, dass auf Initiative des Landes Sachsen die Eigenarbeit des Besitzers bei der Ermittlung des förderungswürdigen Aufwandes nicht mehr berücksichtigt wird. Das hat zu einem drastischen Rückgang der Massnahmen in der Dorferneuerung und damit zu einem erheblichen Teil auch in der ländlichen Denkmalpflege geführt. Eine deutlich geringere Besteuerung von Handwerksleistungen würde hier – insbesondere im Zusammenspiel mit anderen Förderungen - den Anreiz für den Bauherrn verlagern und den Anteil "offizieller" Arbeit deutlich erhöhen.
10. Andere Länder haben die Notwendigkeit einer Senkung der MWSt für Restaurierung von Altbauten und Arbeiten an Kulturdenkmälern längst erkannt. 
Großbritannien hat mit der Herabsetzung der MWSt. bei Maßnahmen an denkmalgeschützten Kirchen auf 5% einen wichtigen Schritt im Alleingang unternommen, d.h. dass hier der Ausgleich aus dem nationalen Haushalt erfolgt. Um so mehr ist dieser mutige Schritt zu begrüssen, war doch Großbritannien bisher ein harter Gegner dieses Weges. Einige EU-Länder haben die Möglichkeiten der befristeten Senkung des Mehrwertsteuersatzes gemäss Anhang K auf Reparaturen an Privatbauten genutzt und damit sehr positive Erfahrungen gemacht. Sie votieren daher für eine dauerhafte Regelung dieser Art. Umso mehr ist eine dauerhafte Aufnahme der wesentlich höherwertigen Restaurierungen von Altbauten sowie Arbeiten an Kulturdenkmalen in den Anhang H gerechtfertigt.
Ohne das bürgerschaftliche Engagement zahlreicher ehrenamtlicher Vereine, Initiativen und Einzelpersonen wären staatliche, kommunale und kirchliche Institutionen mit der Bewahrung des kulturellen Erbes völlig überfordert. Ein entsprechender Einsatz der Deutschen Bundesregierung bei laufenden Verhandlungen in der EU wäre auch eine angemessene Anerkennung der breiten Bürgerbewegung auf den Gebieten der Altbauerhaltung, der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes sowie des Engagements jedes einzelnen Besitzers.
Berlin im November 2001
Kontakt: Die Initiatoren
Möchten Sie unsere Initiative unterstützen? Wenden sie sich bitte an:
Interessengemeinschaft Bauernhaus e.V. Postfach 1244, 28859 Lilienthal, 
e-mail: vorstand@igbauernhaus.de
Tel.: 0700 bauernhaus oder 0700 2283764287, 
Fax: 04792 4717  
(federführend) Vorsitzender: Dr. D. Maschmeyer, Tel. 02361 16079
http://www.igbauernhaus.de
oder die weiteren Initiatoren:
Förderkreis Alte Kirchen Berlin Brandenburg e.V., Geschäftsstelle c/o Bernd Janowski, Kastanienalle 69, 10119 Berlin, Tel+Fax: 030 4493051
Arbeitsgemeinschaft privater Denkmaleigentümer, Reinhardtstrasse 18, 10117 Berlin, 
e-mail: arge.grundbesitz@t-online.de
Tel. 030 318072-05, Fax -42
Gesellschaft zur Erhaltung des kulturellen Erbes e.V., Richard-Kuckuck-Str. 12, 14558 Bergholz-Rehbrücke, 
e-mail: info@denkmalservice.de
Tel./Fax: 033200 55439
Unternehmerverband Historische Baustoffe e.V., c/o Rainer W. Leonhardt, Schustehrusstr. 20-22, 10585 Berlin, 
e-mail: antike-baumaterialien@rainer-w-leonhardt.de
Tel: 030 342 1048 Fax: 030 348 2356
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Qualitätssicherung
" Fachbetrieb für Denkmalpflege" und "Fachbetrieb für historische Fenster" werden fortgeführt.

In Zukunft werden die Qualitätssiegel gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft der Fortbildungszentren für handwerkliche Denkmalpflege (ARGE) vergeben.

System zur Qualifikation der Bauunternehmen in Frankreich

"Qualibat"
  Qualifikation, Klassifizierung, garantierte Qualität

Qualibat, eine Organisation mit besonderen Regeln

1949 auf Anregung der offiziellen Vertreter der Unternehmen, der Architekten und der Baufirmen gegründet, befasst sich Qualibat mit der Klassifizierung der Bauunternehmen.

Die Organisation hat ein besonderes Statut. Obwohl es sich um eine privatrechtliche Institution handelt, steht sie unter Staatskontrolle und ist durch Abmachungen an denselben gebunden. Etwa 48 000 kleine und große Unternehmen mit 800 000 Arbeitsstellen, die 80 % des Gesamtumsatzes in der Baubranche ausmachen, verfügen heutzutage über ein von Qualibat ausgestelltes Zertifikat.

Eine der wichtigen Besonderheiten dieser Institution ist es, die verschiedenen Komponenten des Bauwesens während des Bausprozesse ständig miteinander zu koordinieren. Diese vielfältige Zusammensetzung ist die Garantie der Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der Institution.

Qualibat vereint somit:

- die wichtigsten Organisationen der Baubranche:

Den staatlichen Verband für Bauwesen (F.N.B.), den Bund der Kunsthandwerker und der kleinen Bauunternehmen (C.A.P.E.B.) und der Verband der Baugenossenschaften (F.N.S.C.O.P.)

- die Architekten:

Die Architektenkammer, die Gewerkschaften der Architekten (U.N.S.F.A.) und deren Verband der französischen Architekten (S.F.A.)

- die privaten Baufirmen:

Den staatlichen Verband der Bauunternehmer (F.N.P.C.) und den staatlichen Bund der Bauunternehmer (G.N.E.C.I.)

- schließlich weitere Organisationen, u. a. die Kontrollstelle SOCOTEC; das Versuchzentrum für Forschung, Untersuchung des Bauwesens und öffentliche Arbeiten (O.G.B.T.P.)

Auch die Kommissionen, welche den Antrag der Unternehmen auf ein Zertifikat prüfen, sind so vielfältig zusammengesetzt.

Sie beinhalten auch: Vertreter von privaten und öffentlichen Bauunternehmen (DDE – SNCF – das militärische Bauamt – die französische Telekom) und Vertreter der Ingenieure und Techniker (Kontrollstellen, Forschungszentren, Fachleute).

Diese vielfältige Zusammensetzung ist die beste Garantie für die Unabhängigkeit und Objektivität der Organisation. Qualibat setzt sich das Ziel, den öffentlichen und privaten Auftraggebern und den Baufachleuten die zur Bewertung eines Bauunternehmens notwendigen Informationen zu liefern. Um diese Aufgaben zu erfüllen, hat Qualibat zwei Abkommen mit dem Staat geschlossen (1949 und 1988) und dient somit der Öffentlichkeit: mit der Qualifikation, Klassifikation und – seit kurzem – mit der Ausstellung eines Gütezeugnisses über die Qualität der Bauarbeiten. 1996 hat der Staat Qualibat damit beauftragt, den Unternehmen, die mit der Entfernung des Asbest zu tun haben, entsprechende Bescheinigungen auszustellen. Das Französische Akkreditationskomitee (COFRAC) hat vor kurzem Qualibat zu dieser Tätigkeit bevollmächtigt.

Zusätzliche Aufgaben:

Qualifikation und Klassifizierung

Mit dem Gütezeugnis bescheinigt Qualibat die Fähigkeit eines Unternehmens, Bauarbeiten auf einem bestimmten technischen Niveau durchführen zu können. Mit der Klassifizierung bezeugt Qualibat die Qualität der Arbeitskräfte und die finanzielle Deckung der Baufirma, indem das Unternehmen nach Überprüfung der Anzahl der Arbeitnehmer und des Jahresumsatzes entsprechend eingestuft wird.

Garantierte Qualität

Mit dem Gütezeugnis vervollständigte Qualibat die von der Baufirma und vom Bauleiter gelieferten Informationen und entspricht deren Wunsch, ein Zertifikat zu bekommen, aus dem hervorgeht, dass die Firma leistungsfähig ist und dass sie über Mittel verfügt , die es ihr ermöglichen, dauerhafte Qualität der Bauarbeiten zu gewährleisten.

Allgemeine Informationen

Um ihre Aufgaben gegenüber den Auftraggebern und den Baufachleuten bestens zu erfüllen, liefert die Institution Qualibat Informationen über die qualifizierten Unternehmen. Zu diesem Zweck veröffentlicht sie, für jeden Landkreis offizielle Listen, in den die qualifizierten Unternehmen in Fachbranchen zusammengefasst sind. Diese Informationen sind auch in einer Datenbank gesammelt.

Diese ist über das Netz 3616 erreichbar (Code Qualibat – 1,29 F/min..

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist in Frankreich die Qualifikation im öffentlichen Bauwesen nicht obligatorisch. Trotzdem wird sie von den meisten Baufirmen und Bauleitern in Anspruch genommen, denn sie wird als ein wesentliches Informationsmittel angesehen, dessen Leistungsfähigkeit somit geprüft, anerkannt und den Auftraggebern und Baufachleuten mitgeteilt wird.

Die Kriterien zur Erlangung des Zertifikates

Sie betreffen die Verwaltung, den technischen und finanziellen Bereich. Im Bereich der Verwaltung muss das Unternehmen beweisen, dass es allen gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Unternehmen muss insbesondere:

- seine Eintragung in das Handelsregister und in die Firmen- und Branchenlisten beweisen und seine Registrierungsnummer in den staatlichen Listen der Unternehmen
mitteilen;

- die persönlichen Daten der Mitarbeiter auf dem Gebiet des Rechts und der Technik angeben und Kopien ihrer Studienzeugnisse und Belege über ihre Berufserfahrung liefern;

- die ordnungsgemäße Zahlung aller sozialen Leistungen für Arbeitnehmer belegen;

- die Namen der Versicherungsanstalten angeben, die für die Arbeitsnehmer und
und die Bauwerke haften (zwei- bis zehnjährige Versicherungen) und für jede
Versicherungsnummer die Policenummer angeben. Die technischen Informationen
sollen sehr ausführlich sein, wie sie für die Bewertung der Kompetenzen wesentlich
sind. Die Informationen betreffen die Arbeitnehmer, die Baumaterialien, die Referenzen und die Unfallquote;

Um ein Zeugnis zu erlangen, muss das Unternehmen:

- die Anzahl der höheren und niederen Angestellten angeben;

- die technische Ausrüstung und deren Wert angeben;

- Referenzen der durchgeführten Bauarbeiten erbringen, mit genauer Angabe der
Arbeiten der letzten 5 Jahre in der Branche, für das Unternehmen ein Gütezeugnis
möchte( für jede dieser Arbeiten sind die Namen der Baufirma und des Bauleiters
anzugeben und eine kurze Beschreibung der Arbeiten zu liefern).
Außerdem ist eine ausführliche Beschreibung von drei Arbeiten erforderlich, der von
der Baufirma und vom Bauleiter ausgestellten Bescheinigungen über die
einwandfreie Durchführung der Arbeiten beizulegen sind;

- schließlich eine von der Versicherungsgesellschaft abgegebene Erklärung über die Unfallquote, mit Angabe der selbstverschuldeten Unfällen nach den geltenden
Versicherungsnormen.

Die über die Finanzlage verlangten Informationen betreffen den Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre, der dann noch Branchen aufgeteilt wird. Diese Informationen dienen hauptsächlich dazu, die Finanzlage des Unternehmens und dessen Fähigkeit, die Bauarbeiten gut durchzuführen, zu bewerten.

Strenges Vorgehen bei der Verleihung von Gütezeugnissen

Da die Qualifikation eine Bewertung des technischen Wissens der Arbeitnehmer erfordert, wird bei der Verleihung streng vorgegangen. Nach einer ersten Überprüfung seitens der für die verschiedenen Branchen verantwortlichen Mitarbeiter von Qualibat wird der Antrag einer Kommission unterbreitet. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern der Baufirmen, der Architekten und der Unternehmen zusammen. Je nach dem technischen Niveau des beantragten Gütezeugnisses kann der Antrag entweder von einer lokalen Kommission oder einer regionalen oder nationalen Kommission geprüft werden. Um eine Qualifikation zu verleihen, beziehen sich die Kommissionen auf ein Baubranchenverzeichnis, in dem 46 verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind (je nach Branche und technischem Schwierigkeitsgrad). Im Falle einer positiven Entscheidung werden die vom Unternehmen erhaltenen Qualifikationen im Gütezeugnis aufgeführt. Die Qualifikation gilt für mindestens 5 Jahre, außer wenn Vorkommnisse eintreten, die eine neue Überprüfung der Unterlagen notwendig machen. Nach Ablauf der 5 Jahre werden die der Firma zugesprochenen Qualifikationen wieder geprüft.

Das Baubranchenverzeichnis

Das Baubranchenverzeichnis bildet die Grundlage für die Verleihung des Gütezeugnisses. Im Baubranchenverzeichnis werden 349 Sparten aufgeführt, mit Angabe der notwendigen Fähigkeiten. Jede Qualifikation hat einen aus 4 Zahlen bestehenden Code:

- die erste Zahl bezieht sich auf  7 große Branchen, die der Standardaufteilung eines Gebäudes und seiner unmittelbaren Umgebung entsprechen (von der Infrastruktur bis zu den Feinarbeiten);

- die zweite Zahl bestimmt die Art der Arbeit in der jeweiligen Branche;

- die dritte Zahl bezieht sich auf die angewandte Technik und manchmal auf das Baumaterial oder gewünschte Besonderheiten;

- die vierte Zahl legt schließlich das in der jeweiligen Sparte erreichte technische Niveau fest: gängige, gute , sehr gute und außergewöhnliche Qualität.

Bescheinigung hochwertiger Qualität bei der Durchführung der Arbeiten – ein wirklicher Vertrauensakt.

Das von Qualibat ausgestellt Gütezeugnis über garantierte Qualität soll den Baufirmen und Bauleitern eine zusätzliche Versicherung über die einwandfreie Ausführung der Arbeiten geben. Das Gütezeugnis bestätigt offiziell die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens. Das Gütezeugnis stellt in gewisser Hinsicht ein wirkliches Vertrauensverhältnis zwischen den Beteiligten her.

Ein stufenförmig fortschreitendes System

Der Umgang mit den Qualitätsnormen verursacht innerhalb des Unternehmens tiefe Veränderungen. Aus diesem Grund schlägt Qualibat ein Stufensystem vor, das es den Unternehmen ermöglicht, die Qualität allmählich den Normen anzupassen und auf jeder Entwicklungsstufe Nutzen daraus zu ziehen.

Erste Stufe: Die Bescheinigung über die Fähigkeiten und die Referenzen wird dem qualifizierten Unternehmen ohne weiteres ausgestellt. Dieses Gütezeugnis erhält eine Gesamtbewertung über die Fähigkeit des Unternehmens, hohe Qualität zu gewährleisten. Dies beginnt mit den der Firma zugesprochenen Fähigkeiten und schriftliche Referenzen, ohne dass sie sich um bürokratische Einzelheiten kümmern muss. Das Unternehmen kann dann um folgende Bescheinigungen über professionelle Leistungen ansuchen:

- Verpflichtung zu hoher Qualität

Das Unternehmen ist verpflichtet, ein System zu entwickeln, das hohe Qualität gewährleistet. Die Firma muss Unterlagen einreichen, die ihre Bemühungen zur Erlangung hoher Qualität nach mindestens drei aus der nachstehenden Liste ausgesuchten Bewertungskriterien belegen (Kriterien Nr. 1, 5, 7, 8 und 14).

- Maßnahmen zur Entwicklung der Qualität

Das Unternehmen kann erst dann um diese Bescheinigungen ansuchen, wenn des eine entsprechende Erfahrung nachweisen kann. Das Unternehmen muss über ein Verzeichnis verfügen, das 9 von den 15 nachstehenden Qualifikationen enthält. Die ersten 5 dieser Qualifikationen sind obligatorisch. Außerdem müssen detaillierte Unterlagen mit Beweislücken eingereicht werden.

- Verleihung des Gütezeugnisses nach Überprüfung

Um das Gütezeugnis zu erlangen, muss das Unternehmen eine Liste der 15 Bewertungskriterien vorlegen. Ein von Qualibat beauftragter Experte prüft, ob die Bewertungskriterien effektiv erreicht worden sind. Sei Bericht wird der Kommission unterbreitet und beeinflusst die Erlangung dieses Zeugnisses.

Normen zur Verleihung und Erneuerung des Gütezeugnisses

Nur ein bereits qualifiziertes Unternehmen kann dieses Gütezeugnis erlangen. Außerdem wird ein von Vertretern der verschiedenen Fachverbände verfasster Bericht sowie eine Überprüfung der Unterlagen oder ein Bericht des von Qualibat beauftragten Experten benötigt. Anlässlich der dreijährigen Erneuerung müssen die Unternehmen die Beständigkeit Ihres Qualitätsniveaus (Verleihung des Gütezeugnisses nach Überprüfung) nachweisen und beweisen, dass sie immer mehr Bewertungskriterien in ihr Programm aufnehmen (Verpflichtung zu hoher Qualität und Maßnahmen zur Entwicklung der Qualität.)

Die wichtigsten Kriterien

1. Garant für die Qualität

Das ist eine von der Direktion beauftragte Person, die sich mit der Planung und Realisierung des Leistungssystems befasst.

2. Überprüfung seitens der Direktion

Eine regelmäßige Untersuchung, die geplant und aufgezeichnet wird und die es der Direktion ermöglicht, sicher zu sein, dass ihr Leistungssystem angemessen ist und entsprechend angewandt wird.

3. Überprüfung des Vertrages

Schriftliche Normen, die es dem Unternehmen ermöglichen, sicher zu sein, dass in jeder Phase der Vorbereitung eines Vertrages die Ansprüche des Kunden befriedigt werden und dass die hierzu notwendigen Voraussetzungen vorhanden sind.

4. Beschaffenheit der auf die Qualität bezogenen Unterlagen

Schriftliche Normen zur Handhabung der Unterlagen (Verwirklichung, Identifizierung, Verfügungsbereitschaft) zur perfekten Abwicklung des Leistungssystems.

5. Einkäufe und von Unterhändlern bezogene Leistungen

Schriftliche Normen zur Bewertung der Lieferanten und Unterhändler, zur Erteilung von Aufträgen und zur Kontrolle der Lieferungen.

6. Datenspeicherung

Schriftliche Normen zur Speicherung von Daten bezüglich der Arbeitnehmer und der Baumaterialien, die für die teilweise oder vollständige Durchführung eines Projektes notwendig sind.

7. Sicherheitsnormen zur Verwirklichung eines Projektes

Schriftliche Normen zur Identifizierung von Risiken, zur Vorbeugung von regelwidrigem Vorgehen und zur Ermittlung einer Methode, die es ermöglicht, die Projekte anspruchsgemäß zu verwirklichen.

8. Handhabung bei regelwidrigem Vorgehen und bei der Beseitigung von Defekten

Schriftliche Normen zur Identifizierung, Bewertung und Handhabung von Fällen von regelwidrigem Vorgehen und, falls notwendig, zur Untersuchung der Ursachen und zur Beseitigung von Defekten.

9. Instandhaltung, Lagerung und Pflege

Schriftliche Normen zur Instandhaltung, Lagerung und Pflege der Ausrüstung, des Maschinenparks und der Baumaterialien.

10. Schutz der Bauten vor der endgültigen Übergabe

Schriftliche Normen zum Schutz der Geräte, der Baumaterialien und der Ausrüstung.

11. Fertigstellung zwecks endgültiger Übergabe

Schriftliche Normen zur Schlusskontrolle. Das Gebäude muss den am Baumarkt gängigen Vorschriften entsprochen und wird dann zur endgültigen Übergabe bereitgestellt.

12. Aufzeichnung der angewandten Qualitätskriterien

Schriftliche Normen zur Identifizierung, Verbreitung, Ergänzung und Ablage der Unterlagen über die angewandten Qualitätskriterien.

13. Firmeninterne Überprüfung

Schriftliche Normen zur Überprüfung, Experten der Firma überprüfen, ob die dem Personal gelieferten Anweisungen normengerecht angewandt wurden.

14. Ausbildung des Personals

Schriftliche Normen, die die Erfordernisse, Weiterbildung und Verwirklichung eines Ausbildungsprojektes betreffen, das sich hohe technische und qualitative Ziele setzt.

15. Zur Nutznießung des Gebäudes notwendige Unterlagen

schriftliche Normen, die die Übergabe der notwendigen Dokumente laut der gesetzlichen Vorschriften betreffen.

Zusätzlich kann ein Unternehmen spezifische Qualifikationen erhalten, und zwar sowohl über Arbeiten, für die ein Ingenieur benötigt wird, als auch über einfachere Arbeiten.

Das Gütezeugnis Qualibat als Garantie für das Unternehmen

Das Zertifikat gilt für ein 1 Jahr und bezeugt offiziell die von der Firma erlangten Qualifikationen sowie ihre Klassifizierung bezüglich des Jahresumsatzes und der Anzahl der Arbeitnehmer. Die Erneuerung des Gütezeugnisses erfolgt nach dem Ausfüllen eines jährlichen Fragebogens, des es der Kostenstelle Qualibat ermöglicht, die Informationen über die Anzahl der Arbeitnehmer und den Jahresumsatz der Firma auf den neuesten Stand zu bringen. Der Fragebogen dient dazu Qualibat über eventuelle Veränderungen in der finanziellen und rechtswissenschaftliche Lage der Firma zu unterrichten. Das Gütezeugnis stellt für die Firma die Garantie dar, die von allen öffentlichen und privaten Auftraggebern sowie von den Baufachleuten anerkannt wird. Außerdem bietet des Zertifikat der Firma zahlreiche Vorteile: Erleichterung der bürokratischen Prozeduren bei der Verleihung von Aufträgen, bedeutende Verringerungen der Versicherungsprämien usw. .

Qualibat , Qualität in jeder Hinsicht.

55, avenue Kléber – 75781 Paris Codex 16

Tel. (01) 47 04 26 01 – Fax (01) 47 04 52 83

 

Das neue Meister-BaföG mehr Info dazu unter DHKT

 

Mehr Förderung ab Januar 2002

Seit Januar 2002 gelten verbesserte Konditionen für das Meister-BaföG. Vor allem Handwerker, die sich nach ihrer Meisterprüfung selbstständig machen, können attraktive Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen. Mehr Förderung erhalten auch Verheiratete, Alleinerziehende sowie Ausländer, die die Meisterprüfung ablegen wollen.

Wer wird gefördert?

Handwerker, die sich auf die Prüfung zum Meister und andere Fortbildungsabschlüsse im Handwerk vorbereiten, können Meister-BaföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Bürger aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland leben und arbeiten, können nach dreijähriger Erwerbstätigkeit Meister-BaföG beantragen.

Wichtig:

Bei laufender Förderung kann eine Höherstufung für die neuen Konditionen beantragt werden. Meisterschüler, die nach den alten Richtlinien bisher keinen Anspruch auf Meister-BaföG hatten, können einen Antrag stellen, wenn sie die neuen Förderkriterien erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden sowohl die Kosten für die im Rahmen der Fortbildung anfallenden Maßnahmen (Maßnahmebeitrag) in Form eines Darlehens unter eines Zuschusses als auch die Kosten für den Unterhalt (Unterhaltsbeitrag) in Form eines Darlehens.

Geförderte Maßnahmen:

  • Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung
  • Fortbildung für anerkannte Fortbildungsabschlüsse, z. B. Betriebswirt/in (HWK).

Neu:

  • Zweitfortbildung, wenn z. B. im ersten Beruf aus wichtigem Grund nicht mehr gearbeitet werden kann
  • mediengestützte Fortbildung.

Wichtig:

Die Förderung erfolgt unabhängig davon, ob die Maßnahmen in Vollzeit oder Teilzeit absolviert werden.

Vollzeit

  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • innerhalb von 36 Kalendermonaten
  • vier Werktage pro Woche mit mindestens 25 Unterrichtsstunden.

Teilzeit

  • mindestens 400 Unterrichtsstunden
  • innerhalb von 48 Kalendermonaten
  • innerhalb von acht Monaten mindestens 150 Unterrichtsstunden.

In welcher Höhe wird gefördert?

Grundsätzlich gilt:

Die Gesamtsumme der Förderung wird für jeden Antragsteller individuell berechnet.

  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 10.226,00 €
  • Kosten für das Meisterstück bis zu 1.534,00 €
  • Zuschuss für Alleinerziehende je Kind je Monat 128,00 €

Der Unterhaltsbeitrag bei Vollzeitmaßnahmen entsprechend den BaföG-Bedarfssätzen

Wird erhöht um monatlich:

  •   52,00 € für Teilnehmer/in
  • 215,00 € für Ehepartner/in
  • 179,00 € für jedes Kind.

Durch einen deutlich höheren Vermögensfreibetrag wird das angesparte Vermögen z. B. für eine Existenzgründung nicht angerechnet.

Vermögensfreibetrag

  • 35.791,00 € für Teilnehmer/in
  •   1.790,00 € für Ehepartner/in
  •   1.790,00 € für jedes Kind
  • Zur Vermeidung unbilliger Härten kann ein weiterer Teil des Vermögens anrechnungsfrei bleiben.

Wie sind die Rückzahlungsmodalitäten?

  • 35 % des gesamten Maßnahmebeitrag werden als rückzahlungsfreier
    Zuschuss gewährt.
  • Das Darlehen ist zins- und tilgungsfrei längstens bis sechs Jahre
    ab Maßnahmebeginn
  • In Härtefällen wird das Darlehen für Alleinerziehende gestundet oder
    sogar erlassen.

Neu:

Die Rückzahlung des Maßnahmedarlehens wird zu 75 Prozent erlassen, wenn Darlehensnehmer/in:

  • innerhalb von drei Jahren nach Beendigung der Maßnahme ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz gründet oder übernimmt;
  • zum Zeitpunkt der Darlehensbeantragung die Abschlussprüfung bestanden hat;
  • dieses Unternehmen oder diese berufliche Existenz mindestens ein Jahr führt;
spätestens am Ende des dritten Jahres nach der Existenzgründung mindestens zwei Personen zum Zeitpunkt der Antragstellung für die Dauer von mindestens vier Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt hat, von denen zumindest eine Person nicht nur geringfügig (325,00 €/mtl.) beschäftigt ist.

Wichtig

In welcher Höhe die Raten für das Darlehen zurückgezahlt werden müssen, bleibt weiterhin abhängig vom Einkommen des Antragstellers. Die zeitweilige Aussetzung der Rückzahlungsverpflichtung kann beantragt werden.

Wo kann das Meister-BaföG beantragt werden?

Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,

Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt:

Ø      Kommunale Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten

Baden-Württemberg:

Ø      Landeshauptstadt Stuttgart und Landesämter

Bayern:

Ø      Landratsämter

Berlin:

Ø      Bezirksämter Lichtenberg und Charlottenhof

Bremen:

Ø      Senator für Arbeit, Frauen, Jugend, Gesundheit und Soziales

Hamburg:

Ø      Handwerkskammer

Hessen:

Ø      Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken

Niedersachsen:

Ø      Bezirksregierung Hannover

Nordrhein-Westfalen:

Ø      Bezirksregierung Köln, Sitz Aachen

Saarland:

Ø      Ämter für Ausbildungsförderung bei den

Sachsen:

Ø      Landratsamt für Ausbildungsförderung

Schleswig-Holstein:

Ø      Investitionsbank

Thüringen:

Ø      Landesverwaltungsamt

Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Fragen zur beruflichen Qualifizierung und Förderung

Informationen erhalten Sie von Ihrer

Handwerkskammer Wiesbaden

Bahnhofstraße 63

65185 Wiesbaden

Tel.: (0611) 136-0   Fax: (0611) 136-155

www.hwk-wiesbaden.de

 

Fortbildung im Handwerk
Arbeitsgemeinschaft der Fortbildungszentren für handwerkliche Denkmalpflege (ARGE):
Görlitzer Fortbildungszentrum 
für Handwerk und Denkmalpflege e.V.
Karpfengrund 1
02826 Görlitz
Tel.: 03581-407423
Fax: 03581-407424
info@denkmalzentrum.de
Förderverein für Handwerk und Denkmalpflege e.V. Schloß Trebsen
04687 Trebsen
Tel.: 034383-92310
Propstei Johannesberg
Weiterbildungs- gGmbH 
Fortbildung in Denkmalpflege und
Altbauerneuerung 
36041 Fulda
Tel.: 0661-941813-0
Fax: 0661-941813-15
info@propstei-johannesberg.de
Bildungszentrum für das Steinmetz- und Bildhauerhandwerk
Dr.-Heinrich-Gremmels-Str. 15
38154 Königslutter
Tel.: 05353-95150
Fax: 05353-951520
info@steinmetz-zentrum.de
Akademie des Handwerks
-Schloß Raesfeld-
Freiheit 25-27
46348 Raesfeld
Tel.: 02865-60840
Fax: 02865-608410
Handwerkskammer Rheinhessen
Göttelmannstr. 1
55130 Mainz
Tel.: 06131-99920
Zentrum für Restaurierung und Denkmalpflege
55756 Herrstein
Tel.: 06786-97310
Fax: 06785-9731769
Europäisches Fortbildungszentrum für das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Marktredwitzer Str. 60
95632 Wunsiedel
Tel.: 09232-1038
Fax: 09232-8325
Weiterbildungszentrum
für Denkmalpflege und
Altbausanierung e.V.
Villa Salzburg
Tiergartenstrasse 8
01219 Dresden
Tel: 0351-47690-0
Fax:0351-4763153
villa-salzburg@t-online.de
Denkmalhof Gernewitz gGmbH
Gernewitzer Strasse 30
07646 Stadtroda - Gernewitz
Tel: 036428-683-0
Fax:036428-683-30
denkmalhof@texxcom.de
ÜAZ Bauwirtschaft Wriezen
Frankfurter Chaussee 22
16269 Wriezen
Tel:  033456-495-0
Fax: 033456-495-40